Allge­meine Teil­nah­me­vor­aus­set­zungen für alle meine Ange­bote

  • Pflicht ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, ein gültiger Impf­schutz und Chip (EU-Heim­tier­aus­weis).
  • Gesund­heit­liche Einschrän­kungen und Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten müssen vorab ange­geben werden.
  • Läufig­keit muss vor einem Grup­pen­trai­ning gemeldet werden. Läufige Hündinnen in den Steh­tagen können nicht teil­nehmen. Wird Läufig­keit nicht ange­zeigt, erfolgt Ausschluss, die volle Kurs­ge­bühr ist dennoch fällig.
  • Teil­nahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verant­wor­tung.
  • Den Anwei­sungen der Trai­nerin ist Folge zu leisten.

Stor­nie­rungs­ge­bühren

Stor­nie­rungen müssen immer schrift­lich (per E‑Mail an steffi@peach-hundetraining.de) erfolgen.

Erst­ge­spräche:

  • Bis 48 Stunden vor Termin: 25 € Stor­no­ge­bühr
  • Unter 48 Stunden: 50 % der verein­barten Gebühr

Einzel­trai­nings und Verhal­tens­be­ra­tung:

  • Bis 24 Stunden vorher: kosten­frei
  • Unter 24 Stunden: 50 % der verein­barten Gebühr

Grup­pen­trai­nings, Inten­siv­kurse, Social Walks und Sozi­al­kon­takt­stunden:

  • Bis 48 Stunden vorher: Wahl zwischen kosten­freiem Nach­hol­termin (6 Monate gültig, nicht über­tragbar, nicht erstattbar, nur für ange­mel­dete Person) oder Stor­nie­rung mit 5 € Bear­bei­tungs­ge­bühr.
  • Unter 48 Stunden: volle Gebühr fällig.

Maul­korb­be­ra­tung:

  • Bis 48 Stunden vor Termin: kosten­frei
  • Unter 48 Stunden: 25 € Stor­no­ge­bühr

Work­shops:

  • Bis 6 Wochen vorher: 10 % der Gebühr, mindes­tens 25 €
  • Bis 2 Wochen vorher: 30 % der Gebühr, mindes­tens 25 €
  • Ab 2 Wochen vorher, Nicht­er­scheinen oder Abbruch: keine Rück­erstat­tung

 Die Stor­nie­rung bezieht sich immer auf die gesamte Veran­stal­tung. Eine antei­lige Erstat­tung einzelner Termine/Tage ist ausge­schlossen.

Zahlung bei Nicht­er­scheinen oder Verspä­tung:

 Bei Nicht­er­scheinen ohne Abmel­dung oder verspä­tetem Erscheinen ist die volle Gebühr fällig. Versäumte Zeit wird nicht nach­ge­holt.

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen

  • 1 Gegen­stand des Dienst­leis­tungs­ver­trages

Gegen­stand des Dienst­leis­tungs­ver­trages ist die Durch­füh­rung von Einzel­stunden, Grup­pen­un­ter­richt, Haus­be­su­chen, Semi­naren, Kursen, Bera­tungen (persön­lich oder online), Vorträgen und sons­tigen Veran­stal­tungen rund um den Hund.

  • 2 Garantie

Eine Erfolgs­ga­rantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesent­li­chen von der Arbeit des Hunde­hal­ters / der Hunde­hal­terin mit dem Hund ab. Seitens Peach Hunde­training wird ledig­lich eine Hand­lungs­emp­feh­lung ausge­spro­chen. Der Hand­lungs­er­folg der vermit­telten Methoden und Empfeh­lungen hängt insbe­son­dere von der Umset­zung durch den Hunde­halter / die Hunde­hal­terin außer­halb der Trai­nings­ein­heiten ab. Die Umset­zung der Trai­nings­vor­schläge liegt allein im Ermessen des Kunden / der Kundin und erfolgt sowohl während als auch außer­halb der Trai­nings­ein­heit auf eigenes Risiko des Kunden / der Kundin.

  • 3 Teil­nah­me­vor­aus­set­zungen

Der Kunde / Die Kundin bestä­tigt mit der Anmel­dung, dass für den Hund
• eine gültige Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht
• ein gültiger Impf­schutz sowie ein Chip vorhanden ist (EU-Heim­tier­aus­weis inkl. Chip­nummer).

Zudem wird bestä­tigt, dass der Hund gesund ist bzw. gesund­heit­liche Schäden mitge­teilt werden. Peach Hunde­training behält sich vor, kranke Hunde vom Trai­ning auszu­schließen. Für Verlet­zungen während des Trai­nings über­nimmt Peach Hunde­training keine Haftung, die Teil­nahme erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden / der Kundin.

Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten sind wahr­heits­gemäß im Vorfeld des Trai­nings mitzu­teilen. Insbe­son­dere ist mitzu­teilen, wenn der Hund aggressiv gegen­über Menschen oder anderen Tieren reagiert oder es bereits zu Beiß­vor­fällen oder ähnli­chen Vorfällen gekommen ist. In diesen Fällen ist ein Maul­korb zu den Trai­nings­ein­heiten stets mitzu­führen und vor Beginn des Trai­nings am Hund anzu­legen. Sofern noch kein passender Maul­korb vorhanden ist, ist dies im Vorfeld mitzu­teilen.

Peach Hunde­training kann bei Bedarf stets verlangen, dass der Hund mit entspre­chenden, tier­schutz­kon­formen Hilfs­mit­teln (z. B. Maul­korb) abge­si­chert wird. Weigert sich der Kunde / die Kundin die ange­ord­neten Hilfs­mittel im Trai­ning zu verwenden oder hat der Kunde / die Kundin die Verhal­tens­auf­fäl­lig­keit nicht im Vorfeld ange­zeigt, wird das Trai­ning abge­bro­chen. Die Gebühr für die gebuchte Kurs­ein­heit ist in diesem Fall in voller Höhe vom Kunden / von der Kundin zu entrichten.

Die Läufig­keit einer Hündin ist im Vorfeld des Grup­pen­trai­nings bei Peach Hunde­training anzu­zeigen. Erfolgt keine Anzeige der Läufig­keit und erscheint der Kunde / die Kundin dennoch zum Grup­pen­trai­ning, behält Peach Hunde­training sich vor, den Kunden / die Kundin vom Trai­ning für die Dauer der Läufig­keit auszu­schließen. Im Falle der Nicht­an­zeige ist die Kurs­ge­bühr in voller Höhe zu entrichten. Die Teil­nahme mit einer läufigen Hündin während der Steh­tage ist bei Semi­naren ausge­schlossen. Die Kurs­ge­bühr ist, bei nicht frist­ge­rechtem Rück­tritt, in voller Höhe vom Kunden / von der Kundin zu entrichten.

Den Weisungen der Trai­nerin ist stets Folge zu leisten. Regel­ver­stöße führen zum unver­züg­li­chen Ausschluss von der Trai­nings­ein­heit ohne Rück­erstat­tung der Teil­nah­me­ge­bühr.

Der Hund ist stets an der Leine zu führen. Ein Ableinen ist nur auf Anwei­sung der Trai­nerin zulässig. Durch den Hund verur­sachte Schäden am Trai­ningsort sind in voller Höhe zu ersetzen.

  • 4 Vertrags­schluss (Anmel­dung)

Die Anmel­dung des Kunden / der Kundin erfolgt per E‑Mail oder per Anmel­de­for­mular auf der Webseite www.peach-hundetraining.de und wird mit Eingang für den Kunden / die Kundin verbind­lich. Mit der Anmel­dung durch den Kunden / die Kundin werden die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen akzep­tiert. Die Anmel­dung ist verbind­lich und verpflichtet auch bei Nicht­er­scheinen zur Zahlung.  Eine Rück­erstat­tung ist nicht möglich.
Die Teil­nahme von Minder­jäh­rigen an den Ange­boten bedarf einer Anmel­dung durch die Erzie­hungs­be­rech­tigten und der anschlie­ßenden Beglei­tung durch eine erzie­hungs­be­rech­tigte Person vor Ort.
Die Trai­nings­dauer sowie die entspre­chenden Kosten richten sich nach den entspre­chenden Ausschrei­bungen für die gebuchte Trai­nings­ein­heit. Die Preise können der Home­page von Peach Hunde­training (www.peach-hundetraining.de) entnommen werden. Trai­ningsort und Trai­nings­zeit können durch Peach Hunde­training kurz­fristig geän­dert werden. Peach Hunde­training behält sich das Recht vor, Trai­nings­ein­heiten zu verschieben oder nicht durch­zu­führen. Ein gene­reller Anspruch auf Teil­nahme am Angebot wird nicht gegeben. Peach Hunde­training behält sich das Recht vor, die Annahme von Anmel­dungen ohne Angabe von Gründen abzu­lehnen. Der Vertrags­schluss ist unter­teilt in Einzel­be­ra­tungen (Erst­ge­spräche, Einzel­ter­mine, Tele­fon­be­ra­tungen), Grup­pen­kurse und die Buchung von Veran­stal­tungen, wie Semi­nare, Work­shops und Wande­rungen.

  • 5 Zahlungen

5.1 Aktu­elle Preise sind auf der Home­page zu finden oder werden auf Anfrage auch tele­fo­nisch oder per E‑Mail bekannt gegeben.

5.2 Die Vergü­tung von Einzel­stunden, Grup­pen­stunden und Bera­tungen (persön­lich oder online) ist inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung per Über­wei­sung zu entrichten.

5.3 Die Zahlung für Kurse, Work­shops, Semi­nare, und Online-Bera­tungen ist stets im Vorfeld entspre­chend der in der Rech­nung ange­ge­benen Fällig­keit zu entrichten. Bei nicht oder verspä­teter Zahlung der Gebühr verfällt der Anspruch auf Teil­nahme am Angebot.

5.4 Für die Rech­nungs­stel­lung nach nicht frist­ge­rechten Zahlungen behält sich Peach Hunde­training vor, eine Bear­bei­tungs­ge­bühr zu erheben.

  • 6 Absagen & Kündi­gungen | Rück­tritt durch den/die Kund/in

Teilnehmer:innen können vor Veran­stal­tungs­be­ginn vom Anmel­de­ver­trag zurück­treten. Der Rück­tritt muss schrift­lich erfolgen. Ein bloßes Fern­bleiben von der Veran­stal­tung gilt nicht als Rück­tritt.

Verspä­tetes Erscheinen geht zu Lasten des/der Kund:in; versäumte Zeit wird nicht nach­ge­holt. In diesen Fällen ist die volle Trai­nings­ge­bühr zu entrichten. Dies gilt ebenso bei Nicht­er­scheinen ohne vorhe­rige Abmel­dung.

Im Falle eines Rück­tritts kann Peach Hunde­training ohne weiteren Nach­weis einen pauschalen Scha­dens- und Aufwen­dungs­er­satz verlangen:

6.1 Erst­ge­spräche

Die Absage eines Erst­ge­sprächs muss spätes­tens 48 Stunden vor dem verein­barten Termin erfolgen.

Die Stor­nie­rungs­kosten betragen:
- Bis 48 Stunden vor dem Termin: 25,– € Stor­nie­rungs­ge­bühr
- Weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der verein­barten Gebühr

 6.2 Einzel­trai­nings und (Telefon-/Online-)Beratungen

Die Absage von Einzel­trai­ning oder (Telefon-/Online-)Beratung muss spätes­tens 24 Stunden vor dem verein­barten Termin erfolgen.
Es gelten folgende Stor­nie­rungs­be­din­gungen:
- Bis 24 Stunden vor dem Termin: kosten­frei
- Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50 % der verein­barten Gebühr

6.3 Grup­pen­trai­nings (z. B. Social Walks):

Die Absage von Grup­pen­trai­nings muss spätes­tens 48 Stunden vor dem verein­barten Termin erfolgen.
- Bis 48 Stunden vor Veran­stal­tungs­be­ginn besteht die Möglich­keit, sich abzu­melden und einen Nach­hol­termin zu erhalten. Dieser wird dem/der Kund:in im Kunden­konto gutge­schrieben und kann inner­halb von 6 Monaten flexibel einge­löst werden. 
- Der Nach­hol­termin ist nicht über­tragbar, nicht erstat­tungs­fähig und kann ausschließ­lich von dem/der ursprüng­lich ange­mel­deten Teil­neh­menden genutzt werden.
- Alter­nativ zu einem Nach­hol­termin kann der Trai­nings­termin bis 48 Stunden vor Veran­stal­tungs­be­ginn stor­niert werden. In diesem Fall wird für die Stor­nie­rung eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 5,- € erhoben.  
- Bei Abmel­dung unter 48 Stunden vor dem Trai­nings­termin ist die Gebühr in voller Höhe zu entrichten.

6.4 Work­shops, Semi­nare, mehr­stün­dige Kurse und ähnliche Veran­stal­tungen:

Für mehr­stün­dige Ange­bote wie Semi­nare und Work­shops gelten folgende Stor­nie­rungs­be­din­gungen:

- Bis 6 Wochen vor Veran­stal­tungs­be­ginn: 10 % der Teil­nah­me­ge­bühr, mindes­tens jedoch 25,– €
- Bis 2 Wochen vor Veran­stal­tungs­be­ginn: 30 % der Teil­nah­me­ge­bühr, mindes­tens jedoch 25,– €
- Ab 2 Wochen vor Veran­stal­tungs­be­ginn, bei Nicht­er­scheinen oder Abbruch der Veran­stal­tung: keine Rück­erstat­tung der Teil­nah­me­ge­bühr

Die Stor­nie­rung bezieht sich stets auf die gesamte Veran­stal­tung. Eine antei­lige Rück­erstat­tung einzelner Kurs­ter­mine oder ‑tage ist ausge­schlossen.

6.5 Maul­korb­be­ra­tung:

Für die Maul­korb­be­ra­tung gelten folgende Stor­nie­rungs­be­din­gungen:

- Bis 48 Stunden vor Termin: kosten­frei

- Unter 48 Stunden: 25 € Stor­no­ge­bühr

  • 7 Absagen & Kündi­gung — Rück­tritt durch Peach Hunde­training

Peach Hunde­training behält sich gene­rell das Recht vor, Trai­nings­ein­heiten zu verschieben oder nicht durch­zu­führen. Kann bei Ausfall einer Veran­stal­tung kein Ersatz­an­gebot geschaffen werden oder kann dies vom Teil­neh­menden nicht wahr­ge­nommen werden, werden bereits geleis­tete Zahlungen zurück­er­stattet. Weiter­ge­hende Ansprüche (z. B. Fahrt- oder Über­nach­tungs­kosten) gegen Peach Hunde­training sind ausge­schlossen.

  • 8 Teil­nah­me­aus­schluss

Peach Hunde­training behält sich das Recht vor, Kunden und Kundinnen, die den reibungs­losen Ablauf einer Veran­stal­tung gefährden, von der Trai­nings­ein­heit auszu­schließen. Insbe­son­dere hat Peach Hunde­training das Recht, Kund:innen auszu­schließen, wenn den Anwei­sungen wieder­holt nicht gefolgt wird und dadurch Gefah­ren­si­tua­tionen durch den Kunden / die Kundin billi­gend in Kauf genommen werden.

Kranke Hunde können eben­falls von der Teil­nahme ausge­schlossen werden.
Der Ausschluss berech­tigt nicht zur Minde­rung der Gebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

  • 9 Urhe­ber­recht

Alle von Peach Hunde­training zur Verfü­gung gestellten Unter­lagen, Bilder, Videos etc. sind urhe­ber­recht­lich geschützt und das Eigentum von Peach Hunde­training. Sie dienen ausschließ­lich dem Eigen­ge­brauch durch den Kunden / der Kundin. Das Verviel­fäl­tigen und Weiter­rei­chen dieser Unter­lagen an Dritte ist unter­sagt. Zuwi­der­hand­lung hat die Einlei­tung recht­li­cher Schritte zur Folge.

  • 10 Haftung

Peach Hunde­training über­nimmt keinerlei Haftung für Personen‑, Sach- oder Vermö­gens­schäden, die dem/der Hundehalter/in oder seinem/ihrem Hund oder Begleit­per­sonen durch

- die Anwen­dung der gezeigten Übungen

- durch Eingreifen der Trai­nerin

- den Frei­lauf der Hunde

- Range­leien von eigenen bzw. fremden Hunden im Frei­lauf

- die Teil­nahme oder bei Gele­gen­heit der Teil­nahme am Unter­richt entstehen. Ausge­nommen hiervon ist nur die Haftung für vorsätz­li­ches Handeln. Alle Begleit­per­sonen sind durch den/die Hundehalter/in von dem Haftungs­aus­schluss in Kenntnis zu setzen. Die Teil­nahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Teil­nahme, Besuch, Übung der teil­neh­menden Personen und Hunde an den Gruppen- und  Einzel­stunden erfolgen ausschließ­lich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für andere Ange­bote, wie Hunde­wan­de­rungen und Spazier­gänge. Der/die Teilnehmer/in bleibt während der Gruppen- und Einzel­stunden (sowie während aller anderen Veran­stal­tungen) verantwortliche/r Tierhalter/in und Tieraufseher/in im Sinne von §§ 833, 834 BGB. 

  • 11 Bild- und Tonma­te­rial

Bild- und Video­auf­nahmen durch den Kunden / die Kundin sind nur nach vorhe­riger Rück­sprache und Geneh­mi­gung durch Peach Hunde­training zulässig. Die Veröf­fent­li­chung in sozialen Medien (z. B. Face­book oder Insta­gram) bedarf eben­falls einer ausdrück­li­chen Geneh­mi­gung durch Peach Hunde­training.

Peach Hunde­training zeichnet bei Bedarf die Trai­nings­ein­heiten teil­weise zu Doku­men­ta­ti­ons­zwe­cken auf. Mit der Veröf­fent­li­chung und Verar­bei­tung dieser Bilder und Videos zu Werbe­zwe­cken auf der Home­page und den Social Media Feeds von Peach Hunde­training erklärt sich der/die Teil­neh­mende grund­sätz­lich einver­standen.

Die Veröf­fent­li­chung von Ausschnitten aus Einzel­trai­nings erfolgt nur nach vorhe­riger Rück­sprache mit dem Kunden / der Kundin.

  • 12 Unwirk­sam­keit einzelner Klau­seln

Sollten einzelne Bestim­mungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch­führbar sein oder nach Vertrags­schluss unwirksam oder undurch­führbar werden, bleibt davon die Wirk­sam­keit des Vertrages im Übrigen unbe­rührt. An die Stelle der unwirk­samen oder undurch­führ­baren Bestim­mung soll dieje­nige wirk­same und durch­führ­bare Rege­lung treten, deren Wirkungen der wirt­schaft­li­chen Ziel­set­zung am nächsten kommen, die die Vertrags­par­teien mit der unwirk­samen bzw. undurch­führ­baren Bestim­mung verfolgt haben. Die vorste­henden Bestim­mungen gelten entspre­chend für den Fall, dass sich der Vertrag als lücken­haft erweist.

  • 13 Weitere Bestim­mungen

Der Kunde / die Kundin erklärt sich damit einver­standen, dass Peach Hunde­training zum Zwecke der Kontakt­auf­nahme seine / ihre perso­nen­be­zo­genen Daten spei­chert und diese für die Kontakt­auf­nahme entspre­chend verwendet. Dem Kunden / der Kundin ist bewusst, dass die an Peach Hunde­training über­sandten Bilder und Videos auf dem Endgerät von Peach Hunde­training vorüber­ge­hend gespei­chert werden.